Telefonnummer 041 560 09 12
Wenn sie auf der Suche nach einer guten Steuerberatung in Buochs sind, dann sind sie bei uns genau richtig. Unseren Steuerexperten ist es wichtig, dass sie von unserer Firma die Steuererklärung richtig ausfüllen lassen und wir ihnen Steueroptimierungsvorschläge machen können. Wir sind eine professionelle Firma in Luzern.
Zu unseren Kunden zählen Privatpersonen oder Expats und selbständige Einzelfirmen, GmbH's, Startups und AG's. Gerne beraten wir sie in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch.
Die ersten 30 Minuten vom Beratungsgespräch sind kostenlos, damit wir eine Standortbestimmung machen können.
✓ Günstig und professionell die Steuererklärung ausfüllen lassen
✓ Mehrere 100 CHF Steuern im Jahr sparen
✓ Steuern von Steuerexperten ausfüllen lassen
✓ Keine Zeit? Wir holen kostenlos die Steuererklärung bei Ihnen ab
Jetzt kostenlos & unverbindlich ein Angebot erhalten
Rufen sie uns auf der Telefonnummer 041 560 09 12 an oder füllen sie kostenlos & unverbindlich das Formular aus. Gerne holen wir die Steuererklärung kostenlos bei Ihnen zu Hause oder im Büro ab und bringen die Steuererklärung ausgefüllt zurück.
Die Steuererklärung ausfüllen lassen und einiges an Steuern sparen. Unsere Steuerexperten verrechnen nach Stundenaufwand. Bei einfachen Steuerberatung wird ein niedrieger Stundenpreis von CHF 100.- bis CHF 150.- angesetzt und für eine komplexere Steuerberautng ein höherer Stundenansatz von CHF 160.- bis CHF 300.-.
Preise Steuererklärung ausfüllen lassen Buochs:
Einfache Steuererklärung ausfüllen lassen von einer Privatperson oder Ehepaar: CHF 50.- bis 300.-
Komplexere Steuererklärung ausfüllen lassen (Wertschriften, Hypothek, Immobilien etc.)
von einer Privatperson oder Eherpaar: CHF 300.- bis 1'000.-
Steuererklärung ausfüllen lassen für eine GmbH oder AG: ab CHF 800.-
Steuererklärung ausfüllen lassen für eine selbständig erwerbende Person mit
bereits einem Jahresabschluss: CHF 500 bis CHF 800.-
Steuerberatung für eine Steueroptimierung: ab CHF 150.- bis 300.- pro Stunde
Die Steuerverwaltung Luzern verschickt jedes Jahr ca. mitte Januar die Steuererklärung an die Privatpersonen in Luzern, damit die Steuererklärung fristgerecht wieder an die Steuerverwaltung geschickt werden kann. Bis zum 31.03. sollten sie die Steuererklärung ausfüllen lassen und an die Steuerverwaltung senden! Wenn sie keine Zeit haben die Unterlagen zusammen zu suchen und die Steuererklärung bis zur Frist einzureichen, dann können sie eine Fristverlängerung beantragen. Die erste Fristverlängerung bis zum 31.08 ist kostenlos und kann mit der Fristverlängerungskarte oder einem kurzen Brief an die Steuerverwaltung beantragt werden. Wer eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.12. benötigt der muss eine Gebühr von CHF 40.- bezahlen und einen guten Grund angeben, damit die Fristverlängerung gewährt wird. Wer die Steuererklärung gar nicht abgibt der wird von der Steuerverwaltung eingeschätzt und erhält eine Busse von CHF 100.- bis 500.-. Sollten sie Hilfe brauchen bei der Einreichung der Fristverlängerung sind wir ihnen gerne behilflich.
Wohnen sie neu im Kanton Luzern und wissen nicht wo sie steuerpflichtig sind? Die Antwort ist relativ einfach. Sie sind sind immer im Kanton steuerpflichtig wo sie sich bis zum 31.12. angemeldet haben. Wenn sie zum Beispiel am 31.07 vom Ausland in die Schweiz gezogen sind oder vom Kanton Bern nach Luzern umgezogen sind dann sind sie für das ganze Jahr (01.01 bis 31.12) im Kanton Luzern steuerpflichtig und müssen nur die Steuererklärung von Luzern ausfüllen.
Auch hier gilt das gleiche Prinzip vom Stichtag 31.12. Wichtig für die Steuererklärung ist der Zivilstand am Ende der Steuerperiode bis zum 31.12. Wenn sie zum Beispiel am 31.07. heiraten, dann sind sie für das ganze Steuerjahr als verheirates Paar steuerpflichtig und erhalten von der Steuerverwaltung nur eine Steuererklärung. Dort werden die Einkommen und Abzüge von Mann und Frau deklariert.
Ausbildungskosten entstehen, um eine Einkommensquelle zu erschliessen (Studiumskosten, Schulausbildung, Lehre etc.) und sind somit nicht abzugsfähig als Lebenshaltungskosten.
Weiterbildungskosten entstehen, um eine Einkommensquelle zu erhalten oder um eine höhere Einkommensquelle zu generieren (Sprachkurse, Computerkurse, Fachausweise die im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehen). Diese Kosten gelten als Gewinnungskoten und sind vom steuerbaren Einkommen mit den entsprechenden Belegen absetzbar.
Persönliche Angaben:
Minderjährige Kinder oder in Ausbildung stehende Kinder:
Unterstützungsbedürftige:
Allgemein:
Einkünfte im In- und Ausland:
Liegenschaften:
Wertschriften:
Berufsauslagen:
Schulden:
Versicherungsprämien:
Krankheitskosten:
Übrige Abzüge:
Eine Treuhandfirma und seine Treuhänder machen nicht nur Steuerberatungen, sondern noch viele weitere Dienstleistungen. Ein Treuhandbüro übernimmt folgende Aufgaben: